Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

Am 17. Mai 2026 stellte der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fest, dass die durch das Bundibugyo-Virus verursachte Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und Uganda einen internationalen Gesundheitsnotstand darstellt, jedoch nicht die Kriterien für einen Pandemienotstand gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) (2005) erfüllt.

Nach dieser Feststellung berief der Generaldirektor am 19. Mai 2026 die erste Sitzung des IHR-Notfallausschusses ein. Dieser bestätigte die Einstufung des Ereignisses als PHEIC (Public Health Emergency of International Concern), jedoch nicht als Pandemie. Der Ausschuss wies auf die operativen Herausforderungen in den betroffenen Ländern hin und betonte, dass bei den Maßnahmen wichtige Kontextfaktoren berücksichtigt werden sollten, um den Erfolg zu verbessern.

Am 22. Mai 2026 stufte das WHO-Sekretariat das Epidemierisiko für die Demokratische Republik Kongo als „sehr hoch“ und für Uganda als „hoch“ ein. Die epidemiologischen Situationen unterscheiden sich in den beiden Vertragsstaaten deutlich.

Die Generaldirektion hat vorläufige Empfehlungen für alle Vertragsstaaten herausgegeben, um auf die öffentliche Gesundheitskrise (PHEIC) zu reagieren und sich darauf vorzubereiten, wobei die Würde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten des Einzelnen gemäß Artikel 3 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu achten sind. Diese Empfehlungen sind auf die spezifischen Gesundheitsrisiken zugeschnitten, denen verschiedene Gruppen von Vertragsstaaten ausgesetzt sind.

Die WHO wird die vorläufigen technischen Leitlinien zur Epidemie weiterhin aktualisieren, um den sich entwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnissen, Veränderungen der Lage und Risikobewertungen Rechnung zu tragen.