Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
UN-Generalsekretär António Guterres warnte davor, dass die anhaltenden Konflikte die globale Lebensmittelversorgung zu einem „Kollateralschaden“ gemacht hätten, da die Kämpfer wichtige Schifffahrtswege unterbrechen, die für die Lieferung von Nahrungsmitteln, Energie und lebenswichtigen Gütern unerlässlich sind.
Der Generalsekretär stellte fest, dass der Handelsschiffsverkehr in der Straße von Hormus, der Meerenge von Bab al-Mandab und im Schwarzen Meer erheblich eingeschränkt ist. In der Straße von Hormus, die den Persischen Golf mit dem Golf von Oman verbindet, haben US-amerikanische und iranische Streitkräfte ihre Eskortoperationen eingeschränkt, was zu einem geringeren Schiffsverkehr und steigenden Preisen für Öl und Containerfracht geführt hat. Die Meerenge von Bab al-Mandab, die das Rote Meer mit dem Golf von Aden verbindet, ist von einer Seeblockade durch die vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen gegen Schiffe mit Verbindungen zu Saudi-Arabien betroffen. Im Schwarzen Meer bedrohen verstärkte Angriffe russischer und ukrainischer Streitkräfte auf Häfen und Frachtschiffe wichtige Getreidelieferungen.
Guterres erklärte, dass traditionell etwa 12 Prozent des Seehandels mit Öl durch Bab al-Mandab und rund 20 Prozent durch Hormuz abgewickelt wurden. Konflikte in diesen Gebieten haben zu globalen Ölpreisschocks und höheren Kosten für Lebensmittelproduktion und -transport geführt, was das globale Ernährungssystem zusätzlich belastet und den Hunger, insbesondere unter gefährdeten Bevölkerungsgruppen, verschärft.
Laut Generalsekretär müssen die im Völkerrecht – wie etwa im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (UNCLOS) – verankerten Navigationsrechte gewahrt werden. Dieses Übereinkommen verpflichtet die Anrainerstaaten von Meerengen, die Durchfahrt von Schiffen nicht zu behindern. Die USA, Iran und Israel haben das Übereinkommen jedoch nicht ratifiziert. Guterres betonte, dass die Gewährleistung einer ungehinderten Schifffahrt durch diese Engpässe sowohl eine rechtliche Verpflichtung als auch ein humanitäres Gebot sei.