Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Gemäß Abschnitt 202(c) des Federal Power Act (16 USC § 824a(c)) ist der Energieminister befugt, während eines Krieges, an dem die Vereinigten Staaten beteiligt sind, oder während Notfällen, die durch einen plötzlichen Anstieg des Strombedarfs, Engpässe oder damit verbundene Probleme mit den Anlagen verursacht werden, vorübergehende Anschlüsse und die Erzeugung, Lieferung, den Austausch oder die Übertragung von Elektrizität anzuordnen, soweit dies für das öffentliche Interesse erforderlich ist.
Das Energieministerium stellt die E-Mail-Adresse AskCR@hq.doe.gov für öffentliche Kommentare und Anfragen zu Abschnitt 202(c) zur Verfügung. Bitte kennzeichnen Sie sensible Informationen und reichen Sie sowohl eine redigierte als auch eine nicht-öffentliche Version ein. Durch die Einreichung von Kommentaren oder Beiträgen entsteht jedoch weder eine Partei noch eine Streithelferrolle in einem Verfahren, noch wird dadurch ein formelles Aktenzeichen gebildet.
Der Energieminister behält sich außerdem das Ermessen vor, nach Abschnitt 202(c) jederzeit über jeden Antrag – auch ohne Antrag – zu entscheiden, wenn er dies für angemessen hält, unabhängig von etwaigen Eingaben an das Ministerium.