Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat beschlossen, eine langjährige Regelung abzuschaffen, die die Organisation verpflichtete, nicht verausgabte Gelder an Mitgliedstaaten zurückzuzahlen, selbst wenn diese Gelder nie eingegangen waren. Dies geht aus einem UN-Bericht hervor. Die Entscheidung folgt Empfehlungen des Fünften Ausschusses der Generalversammlung, der für Verwaltungs- und Haushaltsfragen zuständig ist, und sieht eine vierjährige Probezeit vor, in der Rückzahlungen nur erfolgen, wenn nicht verausgabte Gelder durch tatsächliche Zahlungsmittel gedeckt sind.

UN-Generalsekretär António Guterres begrüßte die Änderung und erklärte, die bisherigen Finanzregeln hätten die Stabilität der Organisation gefährdet. Er sagte, der neue Ansatz werde eine berechenbarere und verantwortungsvollere Verwaltung der Ressourcen in regulären Haushalten und Friedenssicherungseinsätzen ermöglichen und die Erfüllung der Mandate der Mitgliedstaaten verbessern.

Guterres bezeichnete die Reform als entscheidend für die operative Kontinuität der Vereinten Nationen, insbesondere für Friedensmissionen, und als wichtige Verbesserung für den nächsten Generalsekretär. Die vorherige Regelung sah häufig die Rückzahlung von Geldern vor, die nie tatsächlich eingegangen waren.

Die Vereinten Nationen meldeten Rekordrückstände von insgesamt 1,6 Milliarden US-Dollar an ausstehenden Beiträgen für das Jahr 2025. Die Gesamtrückstände belaufen sich auf über 6,5 Milliarden US-Dollar im regulären Haushalt, bei Friedensmissionen und zwei internationalen Tribunalen. Als Reaktion darauf haben die Vereinten Nationen strenge Sparmaßnahmen ergriffen, um die Ausgaben zu reduzieren. Der Generalsekretär hat die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen oder eine grundlegende Überarbeitung der Finanzordnung der Organisation in Erwägung zu ziehen, um einen Zusammenbruch zu verhindern.

Die vor 80 Jahren erlassenen Finanzvorschriften sahen vor, nicht verausgabte Mittel als Gutschrift auf künftige Steuerzahlungen zurückzuerstatten, unabhängig davon, ob die Unterausgabe auf verspätete Zahlungen oder fehlende Mittel zurückzuführen war. Die Präsidentin der Generalversammlung, Annalena Baerbock, hob dieses Problem in einer Rede vor dem Europäischen Parlament hervor, bezeichnete die Liquiditätsprobleme als „existenziell“ und plädierte für Reformvorschläge im Bereich der Mittelerstattung.