Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Unabhängige Menschenrechtsexperten des UN-Menschenrechtsrats berichten, dass Tausende Binnenvertriebene im Südlibanon aufgrund des anhaltenden Konflikts, der ganze Gemeinden verwüstet, Häuser zerstört und ganze Städte von der Außenwelt abgeschnitten hat, weiterhin nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Die Experten betonten, dass Evakuierungen nur eine vorübergehende Maßnahme zum Schutz der Zivilbevölkerung oder aus wichtigen militärischen Gründen sein sollten, nicht aber zur Entvölkerung von Gebieten. Zivilisten hätten das Recht, freiwillig und sicher zurückzukehren, sobald die Gründe für ihre Vertreibung entfallen seien.
Seit der Eskalation der Kämpfe im März wurden Berichten zufolge mehr als 4.300 Menschen getötet, darunter 392 Frauen und 253 Kinder, und über 12.000 verletzt. Die humanitären Folgen sind besonders gravierend für Frauen und Kinder: Schätzungsweise 620.000 Frauen und Mädchen wurden vertrieben, darunter etwa 16.000 Schwangere. Viele Geburten fanden in überfüllten Notunterkünften statt, da Krankenhäuser und Geburtsstationen beschädigt oder geschlossen wurden, wodurch Mütter und Neugeborene von der notwendigen Versorgung abgeschnitten waren.
Die Experten äußerten sich besorgt über das erhöhte Risiko von Gewalt und Missbrauch für vertriebene Frauen und Mädchen sowie über den Verlust von Leistungen im Bereich der reproduktiven und mütterlichen Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus gab es Berichte über den Einsatz von weißem Phosphor in Wohngebieten, was aufgrund seines Potenzials, schwere Verbrennungen, Atemwegsschäden und langfristige gesundheitliche Folgen, insbesondere für Kinder und Schwangere, zu verursachen, Anlass zur Sorge gibt.
Die Experten riefen alle Konfliktparteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht zu wahren, indem sie Zivilisten, insbesondere Frauen und Mädchen, schützen und die sichere Rückkehr von Binnenvertriebenen ermöglichen, sobald die Umstände dies zulassen. Sie bekräftigten, dass der Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten eine rechtliche Verpflichtung und keine Option ist.