Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

Die US-amerikanische Kommission für Chancengleichheit im Arbeitsleben (EEOC) stellte fest, dass das Global Health Center des US-Gesundheitsministeriums (Department of Health and Human Services), genauer gesagt der Centers for Disease Control and Prevention (CDC), gegen Titel VII des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 verstoßen und dort eine rechtswidrige Diskriminierung im Arbeitsleben begangen hat. Der Verstoß wurde in einer Anordnung vom 30. Januar 2024 bestätigt.

Bundesgesetze verbieten Diskriminierung und Belästigung von Mitarbeitern und Bewerbern aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, Alter, genetischer Information, Behinderung oder Vergeltungsmaßnahmen bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Einstellung, Entlassung, Beförderung oder Vergütung. Die Einrichtung des CDC hat ihre Verpflichtung zur Einhaltung dieser Bestimmungen bekräftigt.

Daher muss die CDC Schulungen zu Titel VII anbieten und sicherstellen, dass alle für Personalentscheidungen zuständigen Beamten die bundesstaatlichen Gesetze zur Chancengleichheit im Beruf einhalten. Der Behörde ist es außerdem untersagt, Personen, die ihre Rechte gemäß den bundesstaatlichen Gesetzen zur Chancengleichheit im Beruf ausüben, einzuschränken, zu behindern, zu nötigen oder ihnen Vergeltungsmaßnahmen anzutun.

Die Bekanntmachung zu dieser Anordnung wird vom Büro für Chancengleichheit und Gleichstellung am Arbeitsplatz der CDC veröffentlicht und bleibt bis zum 7. Mai 2025 sichtbar.