Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung betonte, dass Sklaverei nicht nur ein historisches Problem sei, sondern auch anhaltende Folgen habe und umfassende Maßnahmen der Wiedergutmachung wie Entschädigung, Restitution, Rehabilitation und Strukturreformen erfordere.
Der Ausschuss erklärte, dass der Zeitablauf Staaten nicht daran hindern sollte, vergangenes Unrecht anzuerkennen oder Mechanismen der Wiedergutmachung und Rechenschaftspflicht einzuführen.
Sie plädiert für nationale Aktionspläne mit konkreten Fristen, die in Absprache mit Menschen afrikanischer Abstammung und Wiedergutmachungskomitees entwickelt werden, um die Wirksamkeit der Wiedergutmachungsbemühungen zu gewährleisten.
Der Ausschuss forderte die Bundesstaaten außerdem nachdrücklich auf, Gesetze und Richtlinien aufzuheben oder zu ändern, die Rassendiskriminierung fortführen oder die Wiedergutmachung behindern, und verlangte eine grundlegende Transformation der entsprechenden Gesetze, Richtlinien und Institutionen.
Private und andere nichtstaatliche Akteure, darunter religiöse Organisationen, Universitäten, Unternehmen, Banken, Versicherungen und Finanzinstitute, die am Handel mit versklavten Afrikanern beteiligt waren oder davon profitierten, wurden als verantwortlich für die Zahlung von Wiedergutmachungsleistungen hervorgehoben, die ihrem jeweiligen Anteil entsprechen.
Die Experten stellten fest, dass die mit der Sklaverei verbundenen Schäden bis heute fortbestehen, da systemische Rassendiskriminierung, strukturelle Ungleichheiten, rassistische Gewalt und Stereotypen die betroffenen Gemeinschaften weiterhin beeinträchtigen.