Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Der Präsident hat eine Exekutivanordnung erlassen, die eine Laufbahnregelung für Bundesbeamte mit einflussreichen politischen Positionen innerhalb des Ausnahmedienstes einführt. Diese Stellen werden unabhängig von der politischen Zugehörigkeit ausschließlich nach Eignung besetzt und unterliegen höheren Rechenschaftspflichten.
Die Anordnung stellt fest, dass die derzeitigen Disziplinarverfahren es erschweren, Bundesbedienstete wegen Fehlverhaltens oder mangelhafter Leistung zu entlassen. Da nur etwa 40 % der Vorgesetzten der Ansicht sind, dass sie Mitarbeiter wegen schweren Fehlverhaltens und lediglich 25 % wegen erheblicher Leistungsschwäche entlassen können, zielt die Anordnung darauf ab, Stellen mit Dienstplan- und Karriereplanregelung von diesen Verfahren auszunehmen, um eine größere Verantwortlichkeit zu ermöglichen.
Um die Verantwortlichkeit zu erhöhen, müssen leitende Positionen mit Einfluss auf die Politik in diese neue Kategorie überführt werden. Die Anordnung verpflichtet zudem die Exekutivbehörden und -einrichtungen, herausragende Leistungen von Mitarbeitern in diesen Positionen angemessen anzuerkennen und zu honorieren.
Mit der Verordnung werden Bestimmungen der Beamtenordnung geändert, um diese Änderungen umzusetzen. Dazu gehören auch Änderungen an der Beamtenordnung I zum Mitarbeiterstatus und an der Beamtenordnung III.