Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

Der Civil Rights Act von 1964 verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht – einschließlich Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Schwangerschaft – sowie nationaler Herkunft. Er richtete außerdem die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) zur Durchsetzung dieser Bestimmungen ein. Das Gesetz verbietet Vergeltungsmaßnahmen für die Teilnahme an Verfahren zur Chancengleichheit im Arbeitsleben oder für den Widerspruch gegen rechtswidrige Praktiken. Arbeitgeber müssen religiöse Praktiken in angemessener Weise berücksichtigen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für den Geschäftsbetrieb darstellt.

Das Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft änderte Titel VII, um Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft, Geburt oder damit zusammenhängenden Erkrankungen ausdrücklich zu verbieten, einschließlich Vergeltungsmaßnahmen für Beschwerden oder die Teilnahme an Untersuchungen. Dieses Gesetz schützt Arbeitnehmerinnen in Bezug auf ihren Schwangerschaftsstatus.

Das Gesetz zur Lohngleichheit verbietet geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung und schreibt gleiche Bezahlung für im Wesentlichen gleichwertige Arbeit vor, die von Beschäftigten unterschiedlichen Geschlechts im selben Betrieb verrichtet wird. Eine Tätigkeit gilt als gleichwertig, wenn sie ähnliche Fähigkeiten, Anstrengungen und Verantwortlichkeiten erfordert und unter ähnlichen Bedingungen ausgeführt wird.

Das Gesetz gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz schützt Personen ab 40 Jahren vor Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung, Lohnzahlung, Kündigung, Entlassung und Sozialleistungen. Es schränkt zudem altersbedingte Bevorzugungen in Stellenanzeigen ein und regelt die Regelungen zum obligatorischen Renteneintritt, die weitgehend abgeschafft wurden, mit Ausnahme bestimmter Führungskräfte.