Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Der Notification and Federal Employee Antidiscrimination and Retaliation (No FEAR) Act wurde 2002 vom Kongress verabschiedet und trat 2003 in Kraft. Er soll sicherstellen, dass Bundesbehörden für Verstöße gegen Antidiskriminierungs- und Whistleblower-Schutzgesetze zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, darunter die Centers for Disease Control and Prevention (CDC), aktuelle und ehemalige Bundesbedienstete sowie Bewerber über ihre Rechte und Schutzmaßnahmen zu informieren. Dies umfasst Rechte im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem bundesweiten Beschwerdeverfahren zur Chancengleichheit im Arbeitsleben und der Ausübung von Whistleblower-Aktivitäten ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen.
Gemäß dem No FEAR Act muss die CDC statistische Daten zu Beschwerden über Chancengleichheit am Arbeitsplatz auf ihrer Website veröffentlichen. Behörden müssen Führungskräften außerdem Schulungen zum Umgang mit diversen Belegschaften, zur Konfliktlösung und zu grundlegenden Kommunikationsfähigkeiten anbieten.
Das Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, die Entwicklung von Diskriminierungsbeschwerden zu überwachen und Maßnahmen zur Verbesserung des Beschwerdemanagements und des Arbeitsumfelds umzusetzen. Behörden müssen unverzüglich Disziplinarmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die diskriminieren oder Vergeltungsmaßnahmen ergreifen.
Bundesbehörden sind außerdem verpflichtet, den Entschädigungsfonds für Vergleiche oder Urteile in Diskriminierungs- oder Whistleblower-Fällen, die vor Bundesgerichten verhandelt wurden, zu entschädigen. Jährliche Berichte über die Aktivitäten im Rahmen des No FEAR Act werden dem Kongress, dem Generalstaatsanwalt und der US-amerikanischen Kommission für Chancengleichheit im Arbeitsleben (EEOC) vorgelegt.
Weitere Informationen zum No FEAR Act und den damit verbundenen CDC-Richtlinien finden Sie auf den Websites des Office of Personnel Management und des Department of Health and Human Services.