Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Der Weltleichtathletik-Rat hielt am 1. und 2. Juli seine 241. Sitzung per Videokonferenz ab. Im Mittelpunkt stand die Frage der Teilnahmeberechtigung russischer und belarussischer Mitgliedsverbände angesichts des Konflikts in der Ukraine. Der Rat bekräftigte seine Beschlüsse aus dem Jahr 2022, die 2023 und 2025 erneut geprüft wurden, wonach russische und belarussische Athleten, Offizielle und Betreuer von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen bleiben. Laut Weltleichtathletik-Präsident Sebastian Coe wird diese Haltung aufgrund fehlender Fortschritte in den Friedensverhandlungen beibehalten, um die Integrität und Fairness des Wettkampfs zu gewährleisten.
Der Rat befasste sich auch mit den umfassenderen Auswirkungen des Konflikts auf die ukrainische Leichtathletik. Unterbrochene nationale Wettkämpfe, die eingeschränkte Teilnahme von Athleten und die beschädigte Infrastruktur haben Training und Qualifikation beeinträchtigt. Der Rat würdigte einen 2022 eingerichteten Sonderfonds zur Unterstützung der Ukraine, der dazu beiträgt, einige Herausforderungen für Athleten und Trainer zu bewältigen, obwohl die Bedingungen insgesamt weiterhin schwierig sind.
Der Weltverband hat den Zeitplan für die Leichtathletik-Straßenlauf-Weltmeisterschaften Yangzhou 27 genehmigt. Die Veranstaltung beginnt am 28. März 2027 mit den 5-km-Läufen der Frauen und Männer um 6:10 Uhr und 6:35 Uhr, gefolgt von den Halbmarathons der Frauen und Männer um 7:00 Uhr und 7:20 Uhr.
Der Rat hat außerdem den 5000-Meter-Geherwettbewerb der U20 mit sofortiger Wirkung wieder als Weltrekorddisziplin anerkannt. Die neuen Weltrekordstandards liegen bei 18:50,00 Minuten für Männer und 20:30,00 Minuten für Frauen und wurden nach einer Überprüfung aller bisherigen Leistungen festgelegt.
Zu den weiteren Beschlüssen gehörten die Bestätigung der Delegierten für die Olympischen Jugendspiele 2026 in Dakar und die Meisterschaften 2027 in Yangzhou sowie die Ernennung von drei neuen Mitgliedern zum Nationalitätenprüfungsausschuss für eine vierjährige Amtszeit ab dem 1. August 2026. Ein 18-Monats-Plan wurde ebenfalls genehmigt.