Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

Das Haushaltsgesetz 2026 ändert Bestimmungen, um die Zollfreiheit für begünstigte Länder Subsahara-Afrikas gemäß dem Handelsgesetz bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Das Gesetz verlängert außerdem das regionale Bekleidungsprogramm des African Growth and Opportunity Act (AGOA) und das Programm für Textilien aus Drittländern bis zum selben Datum.

Gemäß dem Handelsgesetz und dem AGOA hat der Präsident die Befugnis, Länder als begünstigte Länder Subsahara-Afrikas zu benennen oder deren Benennung zu beenden, basierend auf ihrer Eignung und ihren kontinuierlichen Fortschritten bei der Erfüllung bestimmter Kriterien.

Zuvor hatte der Präsident in der Proklamation 10692 festgestellt, dass Gabun keine kontinuierlichen Fortschritte bei der Erfüllung der Förderkriterien mache und den Begünstigtenstatus beendet. Nach Maßnahmen der gabunischen Regierung ist der Präsident nun jedoch zu dem Schluss gekommen, dass Gabun die notwendigen Förderkriterien erfüllt und hat Gabun gemäß dem Handelsgesetz wieder als begünstigtes Land südlich der Sahara anerkannt.