Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Die US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) bieten Leitlinien zu den Ausnahmen des US-amerikanischen Informationsfreiheitsgesetzes (Freedom of Information Act, FOIA) an, die Kategorien von Informationen festlegen, die vor Offenlegung geschützt sind. Ausnahme 1 umfasst die nationale Sicherheit im Zusammenhang mit Landesverteidigung oder Außenbeziehungen, während Ausnahme 2 interne Personalrichtlinien und -praktiken von Behörden betrifft. Diese Ausnahme wird in „Niedrig“ (Kategorie 2) für triviale Angelegenheiten und „Hoch“ (Kategorie 2) unterteilt, wenn die Offenlegung behördliche Vorschriften untergraben könnte.
Ausnahme 3 erlaubt die Zurückhaltung von Informationen, deren Veröffentlichung durch ein anderes Bundesgesetz ausdrücklich untersagt ist. Ausnahme 4 schützt Geschäftsgeheimnisse sowie kommerzielle und finanzielle Informationen. Unterlagen, die der Entscheidungsfindung vorausgehen und Teil des Entscheidungsprozesses sind, wie beispielsweise behördenübergreifende Vermerke oder die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, fallen unter Ausnahme 5.
Ausnahme 6 schützt die Privatsphäre und erlaubt die Zurückhaltung von Dokumenten, wenn deren Offenlegung einen eindeutig ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde. Ausnahme 7 schützt Aufzeichnungen, die für Strafverfolgungszwecke erstellt wurden, einschließlich der Identität vertraulicher Quellen und laufender Ermittlungen. Ausnahme 8 betrifft Berichte über die Regulierung von Finanzinstituten, und Ausnahme 9 betrifft geologische und geophysikalische Daten über Bohrungen, einschließlich Karten.
Die Ressource der CDC hilft Nutzern, das Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) und die anwendbaren Ausnahmen zu verstehen, einschließlich Hinweisen zur Einreichung und Verfolgung von FOIA-Anfragen.