Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Das US-Energieministerium (DOE) setzt sich dafür ein, seine Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) gemäß Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes (29 USC 794d) für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Abschnitt 508 legt die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit fest.
Das US-Energieministerium (DOE) verweist im Rahmen seiner Standards für barrierefreie Webinhalte auf die W3C-Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0. Weitere Informationen zu Abschnitt 508 und den technischen Standards finden Sie auf den Websites des DOE und auf Section508.gov.
Personen, die der Ansicht sind, dass die IT-Abteilung des US-Energieministeriums (DOE) nicht den Anforderungen von Abschnitt 508 entspricht, können Beschwerden einreichen, indem sie sich über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse an den DOE-Beauftragten für Abschnitt 508 wenden. Der Beauftragte steht auch für Feedback und zur Klärung von Fragen zur Barrierefreiheit zur Verfügung.
Um eine effektive Kommunikation zu ermöglichen, nutzt das DOE Telekommunikationsrelaisdienste (TRS), die es gehörlosen, schwerhörigen, taubblinden oder sprachbehinderten Menschen ermöglichen, das Telefon gleichberechtigt mit anderen zu nutzen.
Das DOE stellt Informationen zu angemessenen Vorkehrungen und persönlichen Assistenzleistungen für Mitarbeiter mit Behinderungen bereit.