Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Der UN-Generalsekretär äußerte sich tief besorgt über die anhaltende militärische Eskalation zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran und hob die Angriffe hervor, die zivile und militärische Infrastruktur in der gesamten Golfregion zerstört haben. Der Sprecher erklärte, solche Angriffe auf zivile Infrastruktur seien inakzeptabel und betonte die Notwendigkeit von Zurückhaltung.
Nach einem gemeinsamen Bombenangriff der USA und Israels auf verschiedene Ziele wurde vor einem Monat eine Absichtserklärung unterzeichnet. Der Iran reagierte mit Gegenangriffen auf US-Stützpunkte und Infrastruktur in benachbarten Golfstaaten. Diese Entwicklungen haben die Region destabilisiert und den kommerziellen Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus, eine wichtige Korridor für globale Öl- und Gaslieferungen, zum Erliegen gebracht.
Jüngste iranische Angriffe beschädigten Berichten zufolge ein Kraftwerk und eine Meerwasserentsalzungsanlage in Kuwait; die Schadensbegutachtungen dauern an. Das Interimsabkommen beinhaltete einen Waffenstillstand und Bestimmungen zur Wiedereröffnung der Straße von Hormus. Der Iran interpretiert die Absichtserklärung jedoch so, dass sie ihm die Kontrolle über die Straße und das Recht einräumt, Durchfahrtsgebühren zu erheben. Die USA und die internationale Gemeinschaft lehnen diese Interpretation ab und setzen sich für die freie Schifffahrt ohne Gebühren ein.
Trotz der Waffenruhe haben sich die Angriffe und Gegenangriffe in den vergangenen zwei Wochen verschärft, darunter US-Angriffe auf zivile Infrastruktur im Iran und weitere regionale Schäden. Diese Kampfhandlungen haben den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus erneut beeinträchtigt.
Der UN-Generalsekretär bekräftigte, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt gebe, und rief zu erneuten diplomatischen Bemühungen auf, um eine dauerhafte und friedliche Beilegung zu erreichen. Er betonte, dass jede Resolution die vollständige Wiederherstellung der internationalen Schifffahrtsrechte und -freiheiten im Gebiet um die Straße von Hormus gewährleisten müsse.