Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

Am 12. März 2026 leitete der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974 zu den Richtlinien und Praktiken von 60 Volkswirtschaften ein, die es versäumt hatten, Verbote für die Einfuhr von Waren, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu verbieten oder wirksam durchzusetzen.

Zu diesen Volkswirtschaften gehören Algerien, Australien, Brasilien, Kanada, China, die Europäische Union, Indien, Mexiko und andere.

Am 2. Juni 2026 stellte der Handelsbeauftragte fest, dass die Handlungen, Richtlinien und Praktiken der einzelnen Volkswirtschaften unangemessen und diskriminierend sind und den US-Handel belasten oder einschränken, womit die Kriterien für Maßnahmen gemäß Abschnitt 301(b)(1) erfüllt sind.

Infolgedessen wurde vorgeschlagen, Zölle in Höhe von 10 Prozent auf Waren aus Ländern zu erheben, die zwar Einfuhrverbote für Zwangsarbeit aufrechterhalten, diese aber nicht effektiv durchsetzen. Für bestimmte Waren ist eine Ausnahme von diesen Zöllen vorgesehen.

Dieser Ansatz zielt darauf ab, die identifizierten unangemessenen Handlungen, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit Einfuhrverboten für Zwangsarbeit mithilfe von Handelsschutzmaßnahmen nach US-amerikanischem Recht zu beseitigen.