Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

UN-Generalsekretär António Guterres äußerte tiefe Besorgnis über die andauernde und sich ausweitende militärische Eskalation zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten – eine Krise, die nun in ihre zweite Woche geht – im Zentrum der Kontrolle über die Straße von Hormus, einen wichtigen Korridor für Öl- und Flüssigerdgasexporte.

Die Eskalation folgte dem Scheitern eines vorherigen Abkommens zur Beendigung der monatelangen Kämpfe, darunter gemeinsame US-israelische Bombenangriffe auf den Iran und die darauffolgenden iranischen Gegenangriffe. Guterres hat wiederholt zu diplomatischen Gesprächen aufgerufen, wobei sein persönlicher Gesandter Jean Arnault weiterhin daran arbeitet und Pakistan und andere Staaten Vermittlungsbemühungen unternehmen.

Der erneute Konflikt betrifft zehn Länder: Iran, Bahrain, Jordanien, Syrien, Irak, Saudi-Arabien, Jemen, Katar, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate. Diese Entwicklungen erhöhen den Druck auf Handelssysteme, humanitäre Hilfe, Transportkosten sowie Treibstoff- und Rohstoffpreise in der gesamten Region und darüber hinaus.

Guterres äußerte sich besonders besorgt über Angriffe auf zivile Infrastruktur, darunter ein Atomkraftwerk und eine Meerwasserentsalzungsanlage im Iran sowie Kraftwerke und Entsalzungsanlagen in Kuwait und anderen Ländern. Die Vereinten Nationen haben solche Angriffe als inakzeptabel bezeichnet und deren sofortige Einstellung gefordert.

Der Generalsekretär bekräftigte, dass es keine militärische Lösung gibt, und betonte die Notwendigkeit, die diplomatischen Bemühungen um eine friedliche Beilegung des Konflikts zu intensivieren. Dies müsse die vollständige Wiederherstellung der internationalen Schifffahrtsrechte und der Schifffahrtsfreiheit in und um die Straße von Hormus umfassen. Wichtige zivile Infrastruktur, darunter Krankenhäuser und Wasserversorgungsanlagen, müsse während des Konflikts geschützt werden.

Die Vereinten Nationen appellierten erneut an alle Parteien, das humanitäre Völkerrecht zu achten und Grundsätze wie Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge zu beachten, um den Schaden für Zivilpersonen so gering wie möglich zu halten.