Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Die Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Chefankläger Karim Khan nach einem Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit weithin berichteten Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens entlassen, wie in einer Mitteilung auf einer Dringlichkeitssitzung im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York bekannt gegeben wurde.
Die Entscheidung fiel mit einfacher Mehrheit; 82 der 125 Mitgliedstaaten stimmten für Khans Absetzung. Der Präsident der Generalversammlung bezeichnete die Vorwürfe als schweres Fehlverhalten und Pflichtverletzung und betonte die Achtung der Würde und Privatsphäre der Betroffenen.
Khan, der 2021 für eine neunjährige Amtszeit zum Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gewählt wurde, sah sich erstmals 2024 mit Anschuldigungen konfrontiert. Der IStGH beauftragte daraufhin noch im selben Jahr das Büro der Vereinten Nationen für interne Aufsichtsdienste (OIOS) mit einer externen Untersuchung. 2025 trat Khan bis zum Abschluss der Untersuchung eine Auszeit, in deren Verlauf stellvertretende Chefankläger die Leitung übernahmen.
Bis März 2026 legte ein Gremium von Justizexperten der Generalversammlung seine Schlussfolgerungen vor, und im Juni übergab das ICC-Büro das Disziplinarverfahren an die Generalversammlung und suspendierte Khan mit sofortiger Wirkung, was zu der Sondersitzung führte, in der die Entlassung endgültig beschlossen wurde.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der 2002 durch das Römische Statut gegründet wurde, verfolgt die schwersten internationalen Verbrechen und hat 125 Mitgliedstaaten. Allerdings haben nicht alle Länder das Statut ratifiziert, darunter Israel und die Vereinigten Staaten. Der Gerichtshof hat in letzter Zeit mehrere Haftbefehle gegen hochrangige Persönlichkeiten erlassen, darunter gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin im Jahr 2023 und den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu im Jahr 2024.
Es wird erwartet, dass die Generalversammlung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Kürze einen neuen Ankläger wählen wird, der Khan nachfolgen soll.