Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Die Exekutivverordnung 14212 mit dem Titel „Förderung der regenerativen Landwirtschaft und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der amerikanischen Landwirtschaft“ verpflichtet Bundesbehörden, innovative Anbaumethoden zu unterstützen, die die Bodengesundheit verbessern und die wirtschaftlichen Ergebnisse für Landwirte steigern. Ziel der Richtlinie ist es, Präzisionslandwirtschaftstechnologien zu fördern und die Bundesinvestitionen in Forschung, Ausbildung und Umsetzung regenerativer Landwirtschaft deutlich zu erhöhen.
Die Anordnung unterstreicht die Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschaftsministerium (USDA), dem Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste (HHS) und der Umweltschutzbehörde (EPA), die gemeinsam über eine Milliarde US-Dollar für die Modernisierung der Landwirtschaft und die Sicherung der Lebensmittelversorgung bereitgestellt haben. Die Regierung will Landwirte und Viehzüchter mit den nötigen Instrumenten ausstatten, um eine gesunde und bezahlbare Lebensmittelversorgung für die amerikanische Bevölkerung zu gewährleisten.
Zu den Richtlinien gehört, dass der EPA-Administrator der Registrierung von Substanzen Priorität einräumt, die ältere Wirkstoffe ersetzen könnten. Die Überprüfung von chemischen Produkten, die zur Trocknung vor der Ernte eingesetzt werden, ist erforderlich, um die Einhaltung von Gesundheits- und Umweltstandards, einschließlich korrekter Kennzeichnung, sicherzustellen. Die Bemühungen umfassen auch den Abbau regulatorischer Hürden und die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften zur Weiterentwicklung von Innovationen in der Landwirtschaft.
Die Verordnung hebt regenerative Landwirtschaftsmethoden hervor, da diese das Potenzial besitzen, die Produktionskosten zu senken, die Effizienz des Chemikalieneinsatzes zu verbessern, Erträge zu sichern, den Marktwert zu steigern und die ländliche Wirtschaft zu stärken. Mit diesen Maßnahmen will die Regierung die Nachhaltigkeit und Resilienz der Lebensmittelproduktion fördern.