Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.

Die Gesetze zur Chancengleichheit im Beruf (Equal Employment Opportunity, EEO) gewährleisten, dass alle Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, nationalen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrem Alter oder einer Behinderung fair behandelt werden. Die US-amerikanische Kommission für Chancengleichheit im Beruf (Equal Employment Opportunity Commission, EEOC) setzt diese Gesetze durch und überwacht die bundesweiten EEO-Vorschriften und -Richtlinien, um Fairness am Arbeitsplatz zu fördern.

Zusätzlich zur Durchsetzungsfunktion der EEOC verbietet der Civil Service Reform Act von 1978 (CSRA) Personalmaßnahmen im öffentlichen Dienst, die aufgrund geschützter Merkmale diskriminieren. Der CSRA untersagt auch Personalentscheidungen, die auf Eigenschaften oder Verhaltensweisen beruhen, die nicht mit der Arbeitsleistung zusammenhängen, wie beispielsweise Familienstand oder politische Zugehörigkeit. Das Office of Personnel Management interpretiert dies so, dass es auch die sexuelle Orientierung umfasst.

Der CSRA schützt Bundesbedienstete zudem vor Vergeltungsmaßnahmen, wenn sie Missstände aufdecken oder ihre Beschwerde-, Einspruchs- oder Missstandsrechte ausüben. Die Durchsetzung des CSRA obliegt dem Office of Special Counsel und dem Merit Systems Protection Board.

Bundesbehörden wie die CDC/ATSDR setzen diese Grundsätze durch Programme um, die Chancengleichheit fördern und alternative Streitbeilegungsverfahren nutzen, um Konflikte am Arbeitsplatz vertraulich und neutral beizulegen. Spezielle Schwerpunktprogramme unterstützen zudem die Förderung von Chancengleichheit innerhalb dieser Behörden.