Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Die Vereinten Nationen haben die Staaten dringend aufgefordert, ihr Bekenntnis zum Vertrag über das Verbot von Antipersonenminen, auch bekannt als Ottawa-Konvention, angesichts der anhaltenden Schäden durch Landminen zu bekräftigen. Mehr als 58 Staaten und Gebiete sind weiterhin von diesen Waffen betroffen, die so konstruiert sind, dass sie beim Aufprall detonieren. Einige Minen stammen noch aus den Weltkriegen, andere lagern noch immer in nationalen Depots.
Laut UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, ist es besorgniserregend, dass fast 30 Jahre nach Verabschiedung des Übereinkommens Antipersonenminen weiterhin Todesfälle und Verletzungen verursachen, oft Jahrzehnte nach ihrer Verlegung. Er betonte die Notwendigkeit, dass die Staaten die Produktion, den Einsatz und die Weitergabe dieser Minen beenden und die Zusammenarbeit bei der Beseitigung bestehender Kontaminationen verstärken.
Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass mindestens 1.945 Menschen durch Landminen und explosive Kriegsreste getötet und 4.325 verletzt wurden. Die meisten Opferzahlen wurden aus Myanmar, Syrien, Afghanistan, der Ukraine, Nigeria, Mali, Jemen und Burkina Faso verzeichnet. Rund 90 % der Opfer sind Zivilisten, und seit 1999 stellen Kinder über 40 % der zivilen Opfer.
Landminenverletzungen führen häufig zu Amputationen, Erblindung und Hörverlust, wobei Kinder schwerere Traumata erleiden und höhere Sterblichkeitsraten aufweisen als Erwachsene. Minen machen Gebiete oft unzugänglich, blockieren den Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen und humanitärer Hilfe und erhöhen das Risiko von Vertreibung. Durch Minen verseuchte Ackerflächen tragen zu Ernährungsunsicherheit und wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei, während Sprengstoffe in der Nähe von Schulen Kinder gefährden und den Unterricht stören. Darüber hinaus behindert die Kontamination die wirtschaftliche Entwicklung und die Bemühungen zum Wiederaufbau nach Konflikten.
Derzeit sind 162 Staaten Vertragsstaaten des Übereinkommens zum Verbot von Antipersonenminen, das 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Der fortgesetzte Einsatz dieser Waffen durch einige Staaten und nichtstaatliche Akteure unterstreicht jedoch die Notwendigkeit erneuter internationaler Bemühungen zur Beseitigung ihrer Auswirkungen.