Hinweis: Bericht aus einer einzigen Quelle; Bestätigung steht noch aus.
Der Präsident erließ eine Exekutivanordnung, mit der die in den Exekutivanordnungen 11644 (1972) und 11989 (1977) festgelegten Kriterien für die Nutzung von Geländefahrzeugen auf Bundesland aufgehoben wurden. Diese früheren Anordnungen enthielten zwar Kriterien zur Minimierung von Umweltauswirkungen und Nutzungskonflikten, galten aber als vage und schwer umsetzbar.
Laut der neuen Anordnung gewährleisten bestehende Gesetze – wie der National Historic Preservation Act, der National Environmental Policy Act, der Endangered Species Act und der Federal Land Policy and Management Act – bereits eine ausreichende Regelung für die Nutzung von Geländefahrzeugen, wodurch die aufgehobenen Anordnungen überflüssig werden. Die Regierung begründete die Aktualisierung des Rechtsrahmens mit Entwicklungen in Technologie, Betrieb und Landmanagement seit den 1970er Jahren.
Die Verordnung besagt, dass die Änderung darauf abzielt, unnötige regulatorische Belastungen für Branchen, die für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, zu reduzieren und gleichzeitig wesentliche Umweltschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die gestrichenen Kriterien – Minimierung von Belästigungen von Wildtieren, Nutzungskonflikten und Lärmbelästigung – wurden als schwer umsetzbar und nicht gesetzlich vorgeschrieben eingestuft.